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🚗 Auto privat mieten & vermieten – gratis Mietvertrag

Auto unter Privatpersonen vermieten oder mieten (privates Carsharing): Kostenloser Mietvertrag mit Mietdauer, Kilometern, Kaution, Selbstbehalt und Tankregelung. Wichtig: Kläre vorab die Versicherungsdeckung fürs private Vermieten ab. Ausfüllen, als PDF speichern, unterschreiben.

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Das enthält die Vorlage

Auto privat vermieten in der Schweiz: Chancen und Risiken

Das eigene Auto steht in der Schweiz durchschnittlich über 23 Stunden pro Tag still — und verursacht trotzdem Kosten für Versicherung, Parkplatz, Amortisation und Service. Wer sein Auto privat vermieten möchte, kann einen Teil dieser Fixkosten decken und gleichzeitig anderen Menschen Mobilität ermöglichen. Privates Carsharing zwischen Nachbarn, Bekannten oder über eine Plattform liegt deshalb im Trend und ist rechtlich ohne Weiteres zulässig, wenn einige Grundregeln beachtet werden.

Auch für die Gegenseite lohnt sich das Modell: Ein Auto mieten von privat ist oft günstiger als bei kommerziellen Anbietern, flexibler bei den Übergabezeiten und unkomplizierter in der Abwicklung. Gerade für gelegentliche Fahrten, Umzüge oder Wochenendausflüge ist die private Miete eine attraktive Alternative zum eigenen Fahrzeug. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen, und die Abmachung schriftlich festhalten.

Die Risiken liegen auf der Hand: Unfälle, Kratzer, Bussen, Streit über den Tankstand oder eine verspätete Rückgabe können das Verhältnis schnell belasten. Ohne schriftlichen Vertrag steht am Ende Aussage gegen Aussage. Eine durchdachte Fahrzeug Mietvertrag privat Vorlage schafft hier Klarheit: Sie regelt Preis, Kaution, Versicherung, Selbstbehalt und Rückgabe, bevor das erste Problem auftaucht — und schützt damit Vermieter und Mieter gleichermassen.

Rechtsgrundlage: Der Mietvertrag nach Art. 253 ff. OR

Rechtlich ist die private Autovermietung ein gewöhnlicher Mietvertrag nach Art. 253 ff. OR. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen; der Mieter schuldet dafür einen Mietzins. Die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten nicht nur für Wohnungen, sondern für bewegliche Sachen aller Art — also auch für Autos, Motorräder, Wohnmobile oder Anhänger zwischen Privatpersonen.

Ein Mietvertrag ist formfrei gültig: Auch eine mündliche Abmachung oder eine Übergabe per Handschlag bindet beide Seiten. Für die Praxis ist das jedoch gefährlich, denn im Streitfall lässt sich kaum beweisen, was vereinbart wurde. Die Schriftform ist deshalb dringend zu empfehlen. Viele Regeln des OR sind zudem dispositiv, das heisst, die Parteien dürfen im Vertrag eigene, passendere Lösungen vereinbaren.

Genau hier liegt der Wert einer guten Vorlage: Das Gesetz sagt nichts über Kilometerbegrenzungen, Tankregelungen, Selbstbehalte oder Auslandfahrten. Was nicht vereinbart ist, führt zu Lücken und Auslegungsstreit. Eine Fahrzeug Mietvertrag privat Vorlage übersetzt die gesetzlichen Grundpflichten aus Art. 253 ff. OR in konkrete, alltagstaugliche Klauseln und ergänzt sie um alles, was bei einem Motorfahrzeug zusätzlich geregelt werden muss.

Parteien und Fahrzeug: Wer mietet was?

Der Vertrag beginnt mit den Parteien: Vermieter und Mieter sind mit vollständigem Namen, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer aufzuführen. Beim Mieter ist die Kontrolle des Führerausweises Pflicht: Der Vermieter sollte sich das Original zeigen lassen, die Ausweisnummer und die Kategorie im Vertrag notieren und im Zweifel ein Foto anfertigen. Wer einer Person ohne gültigen Ausweis das Auto überlässt, riskiert selbst ernsthafte Konsequenzen.

Ebenso präzise gehört das Fahrzeug in den Vertrag: Marke, Modell, Farbe, Kontrollschild und vor allem die Stammnummer aus dem Fahrzeugausweis. Diese Nummer identifiziert das Fahrzeug in der Schweiz eindeutig — auch nach einem Schilderwechsel. Dazu kommen der aktuelle Kilometerstand, das Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle sowie vorhandenes Zubehör wie Dachträger, Kindersitz oder Winterreifen. So ist später unbestritten, welches Fahrzeug in welchem Zustand Vertragsgegenstand war.

Sinnvoll sind zudem Anforderungen an den Mieter: ein Mindestalter, eine minimale Fahrpraxis oder der Ausschluss von Lenkern in der Probezeit. Solche Kriterien sind keine Schikane, sondern Risikomanagement — junge oder unerfahrene Lenker verursachen statistisch mehr Unfälle, und gewisse Versicherer kennen für sie erhöhte Selbstbehalte. Wer sein Auto privat vermieten will, sollte diese Punkte vor der Zusage klären und nicht erst bei der Schlüsselübergabe.

Mietdauer, Tarif und Kilometerbegrenzung klar regeln

Mietbeginn und Mietende gehören mit Datum und Uhrzeit in den Vertrag, ebenso der Ort der Übergabe und der Rückgabe. Beim Tarif sind alle Varianten denkbar: ein Stundenansatz für kurze Fahrten, eine Tagespauschale für Wochenendmieten oder ein reduzierter Wochenpreis für längere Zeiträume. Wichtig ist, dass der Vertrag den Gesamtpreis oder die Berechnungsweise eindeutig festhält und auch die Zahlungsart regelt.

Zentral ist die Kilometerbegrenzung. Üblich ist eine inkludierte Anzahl Kilometer pro Tag — etwa 100 bis 200 — kombiniert mit einem klar bezifferten Preis pro Mehrkilometer, häufig zwischen 30 und 60 Rappen. Ohne diese Regelung trägt der Vermieter den gesamten Wertverlust einer intensiven Nutzung allein, obwohl Abnützung und Servicekosten direkt mit der Fahrleistung steigen. Die Vorlage sieht dafür eigene Felder vor.

Massgebend ist der Kilometerstand, der bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam abgelesen und im Protokoll festgehalten wird. Aus der Differenz ergibt sich die Abrechnung der Mehrkilometer, die entweder sofort beglichen oder mit der Kaution verrechnet wird. Wer ein Auto mieten von privat möchte, sollte diese Zahlen ebenfalls kontrollieren — die beidseitige Ablesung schützt nicht nur den Vermieter, sondern auch den Mieter vor überhöhten Forderungen.

Kaution, Treibstoff, weitere Fahrer und Auslandfahrten

Eine Kaution ist bei der privaten Autovermietung dringend zu empfehlen. Ihre Höhe orientiert sich sinnvollerweise am Selbstbehalt der Kaskoversicherung, damit ein Schaden im Umfang des Selbstbehalts direkt gedeckt wäre. Der Vertrag regelt, wann die Kaution übergeben wird, wie sie aufbewahrt wird und innert welcher Frist sie nach einwandfreier Rückgabe zurückzuerstatten ist — inklusive allfälliger Verrechnung mit Mehrkilometern oder Schäden.

Bewährt hat sich bei der Treibstoffregelung das Prinzip «voll/voll»: Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und vollgetankt zurückgebracht. Das ist transparent und vermeidet Diskussionen über Tankstandschätzungen. Alternativ kann der Tankstand bei der Übergabe fotografiert und bei der Rückgabe verglichen werden, mit einem vereinbarten Preis pro fehlendem Viertel. Auch für Elektroautos gehört eine Regelung zum Ladestand und zu den Ladekosten in den Vertrag.

Der Vertrag sollte zudem festhalten, wer fahren darf: nur der Mieter oder namentlich bezeichnete Zusatzfahrer, deren Führerausweis ebenfalls kontrolliert wird. Auslandfahrten sind ausdrücklich zu erlauben oder zu verbieten; die Haftpflichtversicherung gilt zwar in den meisten europäischen Ländern, doch Pannenhilfe, Kaskodeckung und praktische Fragen wie Vignetten oder Umweltplaketten sprechen dafür, Reiseziele vorher offen zu besprechen und schriftlich festzuhalten.

Die zentrale Versicherungsfrage: Haftpflicht läuft auf den Halter

Die wichtigste Frage der privaten Autovermietung ist die Versicherung. Nach Art. 63 SVG muss der Halter eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschliessen; ohne sie darf kein Fahrzeug verkehren. Diese Police läuft auf den Halter — also in der Regel auf den Vermieter — und deckt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, auch wenn eine berechtigte Drittperson wie der Mieter am Steuer sass.

Für Geschädigte ist das beruhigend, für den Vermieter hat es einen Haken: Verursacht der Mieter einen Haftpflichtschaden, wird dieser über die Police des Vermieters abgewickelt. Die Folge sind Bonusverlust und eine Prämienerhöhung, die den Halter über Jahre Geld kostet, obwohl er gar nicht gefahren ist. Der Vertrag sollte deshalb ausdrücklich regeln, dass der Mieter diesen finanziellen Nachteil ganz oder mit einer Pauschale abgilt.

Zwingend ist ausserdem: Melden Sie die geplante Vermietung Ihrem Versicherer, bevor Sie Ihr Auto privat vermieten. Die Überlassung an wechselnde Mieter gegen Entgelt kann eine anzeigepflichtige Gefahrserhöhung darstellen. Wer sie verschweigt, riskiert im Schadenfall Leistungskürzungen oder Rückgriff. Viele Versicherer bestätigen die Deckung schriftlich oder passen die Police gegen einen kleinen Zuschlag an — diese Sicherheit ist den Aufwand in jedem Fall wert.

Kasko, Selbstbehalt und der Ausschluss gewerbsmässiger Vermietung

Genau hinschauen muss, wer regelmässig vermietet: Zahlreiche Policen schliessen die gewerbsmässige Vermietung ausdrücklich aus. Wo die Grenze zwischen gelegentlicher Überlassung gegen Unkostenbeteiligung und gewerbsmässigem Vermieten verläuft, beurteilt sich nach Häufigkeit, Ertrag und Aussenauftritt. Wer sein Fahrzeug wöchentlich über Inserate anbietet, sollte das gegenüber dem Versicherer offen deklarieren und nötigenfalls eine passende Versicherungslösung suchen, statt eine Deckungslücke zu riskieren.

Die zweite Ebene ist die Kaskoversicherung. Schäden am vermieteten Fahrzeug selbst deckt die Haftpflicht nicht; dafür braucht es eine Voll- oder Teilkasko des Halters. Besteht keine Kasko, trägt bei einem selbstverschuldeten Unfall des Mieters grundsätzlich dieser den ganzen Schaden — was schnell mehrere zehntausend Franken bedeuten kann. Der Vertrag muss deshalb offenlegen, welche Deckungen bestehen und welcher Selbstbehalt gilt.

In der Vorlage wird der Selbstbehalt konkret beziffert: Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Kaskoschäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, darüber hinaus greift die Versicherung. Möglich ist auch eine freiwillige Haftungsreduktion gegen einen Zuschlag auf den Mietpreis — ähnlich wie bei kommerziellen Vermietern. Entscheidend ist, dass beide Seiten die Zahlen vor der Übergabe schwarz auf weiss kennen.

Das Übergabeprotokoll: Beweissicherung in fünf Minuten

Das Übergabeprotokoll ist neben dem Vertrag das wichtigste Dokument der privaten Autovermietung. Es hält den Zustand des Fahrzeugs im Moment der Übergabe fest und verhindert damit den klassischen Streit: War der Kratzer an der Stossstange schon vorher da oder nicht? Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage — mit Protokoll ist die Beweislage in wenigen Minuten gesichert, und beide Seiten starten mit einem guten Gefühl.

Ins Protokoll gehören der Kilometerstand, der Tank- oder Ladestand, der Zustand von Karosserie und Innenraum sowie eine Liste bestehender Schäden: Kratzer, Dellen, Steinschläge, Felgenschäden, Flecken. Ergänzend werden Zubehör und Pflichtausrüstung wie Pannendreieck und Warnweste vermerkt. Am wirksamsten sind Fotos oder ein kurzes Video: einmal rund ums Auto, Details der Schäden, Armaturenbrett mit Kilometer- und Tankanzeige — alles mit Zeitstempel.

Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll und erhalten je ein Exemplar, auf Papier oder als Foto per Messenger. Bei der Rückgabe wird dasselbe Formular erneut ausgefüllt und mit dem Übergabezustand verglichen. Neue Schäden werden sofort gemeinsam dokumentiert, bevor das Fahrzeug wieder bewegt wird. Unsere Vorlage enthält ein integriertes Übergabe- und Rückgabeprotokoll, das genau diese Punkte strukturiert abfragt und nichts dem Zufall überlässt.

Pflichten des Mieters: Sorgfalt, Weitervermietung, Bussen

Der Mieter muss das Fahrzeug nach Art. 257f OR sorgfältig gebrauchen. Konkret heisst das: vorausschauend fahren, die Betriebsanleitung respektieren, Öl und Reifendruck bei längeren Mieten kontrollieren, Warnleuchten ernst nehmen und das Auto vor Diebstahl schützen, etwa durch korrektes Abschliessen. Verletzt der Mieter diese Sorgfaltspflicht trotz Abmahnung schwerwiegend, kann der Vermieter den Vertrag sogar vorzeitig auflösen und das Fahrzeug zurückverlangen.

Art. 262 OR erlaubt die Untermiete grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters. Im privaten Fahrzeugmietvertrag sollten die Weitervermietung und jede Überlassung an nicht genannte Dritte ausdrücklich ausgeschlossen werden. Wer sein Auto einer bestimmten Person anvertraut, tut dies aufgrund ihres Ausweises und ihrer Fahrerfahrung — es wäre stossend, wenn das Fahrzeug am Ende von einer völlig unbekannten Person gefahren würde.

Bussen während der Mietdauer trägt der Mieter beziehungsweise der fehlbare Fahrer. Zu wissen ist aber: Ordnungsbussen, etwa Parkbussen oder geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen, werden zunächst dem Halter zugestellt, und nach dem Ordnungsbussenrecht kann der Halter bezahlen müssen, wenn er den tatsächlichen Lenker nicht bekannt gibt. Der Vertrag sollte den Vermieter deshalb ermächtigen, die Mieterdaten den Behörden weiterzugeben, und den Mieter zur Übernahme aller Bussen samt Bearbeitungsgebühren verpflichten.

Haftung bei Unfall und Schaden

Kommt es zum Unfall, gilt: Unfallstelle sichern, bei Verletzten oder unklarer Haftung die Polizei beiziehen, das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen und Fotos machen. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, damit dieser die Versicherung fristgerecht benachrichtigen kann. Der Vertrag sollte diese Meldepflichten ausdrücklich festhalten, ebenso das Verbot, ohne Rücksprache Reparaturaufträge zu erteilen oder gegenüber Dritten eine Schuld anzuerkennen.

Für die Kostenverteilung gilt die Grundregel: Schäden Dritter übernimmt die Haftpflichtversicherung des Halters. Schäden am Mietfahrzeug selbst deckt die Kasko, sofern vorhanden — der Mieter trägt bei eigenem Verschulden den vereinbarten Selbstbehalt sowie die abgemachte Pauschale für den Bonusverlust. Trifft den Mieter kein Verschulden, etwa wenn ein Dritter auffährt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung, und der Mieter schuldet nichts.

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit: Wer alkoholisiert fährt, massiv zu schnell unterwegs ist oder das Fahrzeug unverschlossen mit steckendem Schlüssel stehen lässt, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder Rückgriff nimmt. Diese Mehrkosten darf der Vertrag vollumfänglich dem Mieter überbinden. Die Vorlage stellt klar, dass die vereinbarte Haftungsbegrenzung auf den Selbstbehalt bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz entfällt.

Die Rückgabe: Tankstand, Reinigung, Verspätung

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort — im gleichen Zustand wie bei der Übergabe. Der Tankstand wird kontrolliert; fehlt Treibstoff, darf der Vermieter nachtanken und die Kosten samt einer vereinbarten Umtriebspauschale verrechnen. Auch der Kilometerstand wird gemeinsam abgelesen und im Rückgabeprotokoll festgehalten, damit die Abrechnung der Mehrkilometer sauber und ohne Diskussionen erfolgen kann.

Bei der Reinigung gilt ein vernünftiger Massstab: Normale Gebrauchsspuren wie etwas Staub sind hinzunehmen, übermässige Verschmutzung — verschütteter Kaffee, Sand, Tierhaare, Rauchgeruch — geht zulasten des Mieters. Der Vertrag legt am besten eine konkrete Reinigungspauschale fest und regelt Rauch- und Haustierverbote ausdrücklich. So bleibt kein Raum für Streit darüber, was «sauber» im Einzelfall bedeutet.

Für Verspätungen braucht es klare Folgen: Wer das Fahrzeug später zurückbringt, informiert den Vermieter so früh wie möglich und schuldet für die Zusatzzeit den vereinbarten Ansatz, etwa einen weiteren Tagessatz. Entsteht dem Vermieter darüber hinaus ein Schaden — beispielsweise weil er das Auto selbst gebraucht hätte oder eine Anschlussmiete platzt —, kann er zusätzlich Ersatz verlangen. Auch das hält die Vorlage fest.

Steuern und Abgrenzung zu kommerziellen Carsharing-Plattformen

Einnahmen aus der Vermietung des eigenen Autos sind steuerbares Einkommen und gehören in die Steuererklärung. Im Gegenzug lassen sich die auf die Vermietung entfallenden Kosten — etwa anteilige Versicherungsprämien, Unterhalt oder Abnützung — grundsätzlich als Gewinnungskosten geltend machen. Wer sauber Buch führt über Miettage, Einnahmen und Ausgaben, ist gegenüber dem Steueramt jederzeit auskunftsfähig und vermeidet unangenehme Nachfragen.

Von kommerziellen Carsharing-Plattformen unterscheidet sich die rein private Vermietung deutlich: Professionelle Anbieter arbeiten mit Flottenversicherungen, geprüften Nutzerprofilen, digitaler Schadensabwicklung und standardisierten Verträgen. Bei der direkten Vermietung von privat zu privat übernehmen die Parteien diese Aufgaben selbst — dafür entfallen Kommissionen, und die Konditionen lassen sich frei aushandeln. Genau deshalb ist ein solider eigener Vertrag hier unverzichtbar.

Wächst die Vermietung über Gelegenheitsfälle hinaus, stellen sich neue Fragen: Ab einer gewissen Regelmässigkeit und Gewinnorientierung kann eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegen, mit Folgen für Sozialversicherungen und allenfalls die Mehrwertsteuer; zugleich greift der versicherungsrechtliche Ausschluss gewerbsmässiger Vermietung. Wer diesen Weg gehen will, sollte Versicherer, Ausgleichskasse und Steuerberatung frühzeitig einbeziehen — für gelegentliches Vermieten im Bekanntenkreis genügt dagegen der private Mietvertrag.

Häufige Fehler vermeiden — Schritt für Schritt zur Vorlage

Die häufigsten Fehler sind schnell aufgezählt: kein schriftlicher Vertrag, keine Meldung an den Versicherer, kein Übergabeprotokoll und keine Fotos, ungeprüfter Führerausweis, fehlende Regelung von Selbstbehalt und Kaution sowie schwammige Abmachungen zu Kilometern und Tankstand. Jeder einzelne dieser Punkte hat schon Freundschaften gekostet — dabei lassen sich alle mit rund zwanzig Minuten Vorbereitung vollständig vermeiden.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor: Erstens die Vorlage herunterladen und lesen. Zweitens den Versicherer kontaktieren und die Deckung für die Vermietung bestätigen lassen. Drittens Preis, Kilometer, Kaution und Selbstbehalt mit dem Mieter besprechen und in die Vorlage eintragen. Viertens beim Treffen den Führerausweis prüfen, den Vertrag beidseitig unterzeichnen und das Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen. Fünftens die Kaution entgegennehmen und den Schlüssel übergeben.

Nach der Rücknahme folgen das Rückgabeprotokoll, die Abrechnung von Mehrkilometern und Tank sowie die Rückerstattung der Kaution. Damit ist der Kreis geschlossen — fair, transparent und rechtlich sauber. Unsere kostenlose Fahrzeug Mietvertrag privat Vorlage mit integriertem Übergabeprotokoll steht zum Download bereit: einfach ausfüllen, unterschreiben und das eigene Auto mit gutem Gefühl privat vermieten — oder ein Auto von privat mieten.

Häufige Fragen

Ist der private Auto-Mietvertrag kostenlos?

Ja, auf gratis-miet-inserate.ch komplett gratis. Öffnen, ausfüllen, als PDF speichern oder zweifach ausdrucken.

Ist mein Auto beim privaten Vermieten versichert?

Nicht automatisch. Die normale Motorfahrzeugversicherung deckt das entgeltliche Vermieten oft nicht. Kläre die Deckung vor der Vermietung mit deiner Versicherung ab oder nutze eine Plattform mit eigener Versicherung.

Wer zahlt Bussen während der Mietdauer?

Ordnungsbussen und Gebühren, die während der Miete entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Halte dies im Vertrag fest.

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine rechtliche Verantwortung. Diese Vorlage wird kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt, dient als unverbindliche Muster-Hilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fanicla Medien Gruppe GmbH haftet nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Prüfe alle Angaben und ziehe im Zweifelsfall eine Fachperson bei.

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