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📋 Übergabeprotokoll Mietobjekt – gratis Vorlage (Schweiz)

Für Fahrzeuge, Anhänger, Geräte und Werkzeuge: Kostenloses Übergabe- und Rücknahmeprotokoll. Halte Zustand, Kilometer-/Betriebsstunden, Tankstand, Zubehör und bestehende Schäden fest – das beste Beweismittel bei Streit um Schäden und Kaution.

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Das enthält die Vorlage

Warum das Übergabeprotokoll bei der Objektvermietung entscheidend ist

Ob Bohrhammer, Camper, Anhänger oder Festbankgarnitur: Wer Gegenstände vermietet oder mietet, vertraut fremdem Eigentum oder übergibt eigenes. Das Übergabeprotokoll hält verbindlich fest, in welchem Zustand das Mietobjekt den Besitzer wechselt. Es schützt beide Seiten gleichermassen: Der Vermieter kann später belegen, dass ein Schaden neu entstanden ist, und der Mieter kann nachweisen, dass ein Kratzer oder ein defekter Schalter bereits bei der Übernahme vorhanden war.

Ohne schriftliche Dokumentation steht bei der Rückgabe rasch Aussage gegen Aussage. Gerade bei der Vermietung von Geräten und Maschinen sind Gebrauchsspuren normal, und die Grenze zwischen Abnutzung und Beschädigung ist fliessend. Ein sauberes Protokoll bei Übergabe und Rückgabe schafft zwei klar dokumentierte Vergleichspunkte. Nur so lässt sich die Kaution fair abrechnen, ohne dass eine Partei auf Vermutungen oder Erinnerungen angewiesen ist.

Wer nach einer Vorlage für das Übergabeprotokoll beim Mietobjekt sucht, will meist beides: Rechtssicherheit und einen schnellen Ablauf. Eine gute «Übergabeprotokoll Mietobjekt Vorlage» standardisiert die Übergabe, sodass in wenigen Minuten alle relevanten Punkte erfasst sind. Dieser Ratgeber zeigt, was rechtlich gilt, was ins Protokoll gehört und wie Sie typische Fehler vermeiden — vom Elektrowerkzeug bis zum Wohnmobil.

Rechtlicher Rahmen: Mietrecht nach Art. 253 ff. OR

Die Vermietung von Gegenständen untersteht in der Schweiz dem Mietrecht des Obligationenrechts (Art. 253 ff. OR). Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Wohnungen, sondern auch für bewegliche Sachen wie Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge. Der Vermieter schuldet die Überlassung der Sache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand, der Mieter schuldet den vereinbarten Mietzins. Das Übergabeprotokoll dokumentiert, dass diese Pflicht erfüllt wurde.

Während der Mietdauer trifft den Mieter eine Sorgfaltspflicht (Art. 257f OR): Er muss die Sache sorgfältig gebrauchen, also bestimmungsgemäss einsetzen, Bedienungsvorgaben beachten und das Objekt vor vermeidbaren Schäden schützen. Wer eine Kreissäge zweckentfremdet oder einen Anhänger überlädt, verletzt diese Pflicht. Das Protokoll hilft hier doppelt: Es hält die Instruktion fest und liefert den Referenzzustand, an dem sorgfältiger Gebrauch gemessen wird.

Bei der Rückgabe gilt Art. 267 OR sinngemäss: Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Normale Abnutzung ist damit abgegolten und nicht ersatzpflichtig; darüber hinausgehende Schäden muss der Mieter ersetzen. Der Vermieter sollte Mängel bei der Rücknahme umgehend prüfen und dem Mieter melden. Genau dafür ist das Rückgabeprotokoll das zentrale Instrument.

Was ins Übergabeprotokoll gehört

Zuerst die eindeutige Identifikation: Bezeichnen Sie das Mietobjekt präzis mit Marke, Modell und Seriennummer beziehungsweise Fahrgestell- oder Stammnummer. Bei mehreren gleichen Geräten verhindert die Seriennummer Verwechslungen. Dazu gehören Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe sowie die vollständigen Namen und Kontaktdaten beider Parteien. Vermerken Sie auch die vereinbarte Mietdauer und den Rückgabetermin, damit das Protokoll und der Mietvertrag zusammenpassen.

Zweitens das Zubehör: Listen Sie jedes Teil einzeln auf — Transportkoffer, Akkus, Ladegerät, Kabel, Aufsätze, Schlüssel, Adapter, Warnwesten, Gasflaschen oder Bedienungsanleitungen. Fehlendes Zubehör ist einer der häufigsten Streitpunkte bei der Rückgabe und wird ohne Liste kaum je sauber geklärt. Notieren Sie zudem den Zustand des Zubehörs, etwa den Ladestand der Akkus oder die Vollständigkeit eines Bitsets.

Drittens der Zustand des Objekts selbst: Halten Sie das Ergebnis eines gemeinsamen Funktionstests fest und beschreiben Sie bestehende Schäden präzis nach Ort, Art und Grösse — etwa «Kratzer, ca. 4 cm, linke Gehäuseseite». Bei Maschinen und Fahrzeugen gehören Betriebsstunden oder Kilometerstand ins Protokoll, bei motorisierten Objekten der Tankstand, dazu der Reinigungszustand. Beide Parteien unterschreiben — erst damit wird das Dokument beweiskräftig.

Fotos und Videos: Zustand beweissicher dokumentieren

Text allein reicht selten aus, um den Zustand eines Mietobjekts vollständig festzuhalten. Ergänzen Sie das Protokoll deshalb mit Fotos: eine Gesamtaufnahme aus mehreren Perspektiven, dazu Detailbilder aller bestehenden Schäden, des Typenschilds mit Seriennummer und des vollständigen Zubehörs. Bei Fahrzeugen wie Campern oder Anhängern lohnt sich ein Rundgang mit Aufnahmen aller Seiten, der Reifen, der Anhängerkupplung und des Innenraums.

Achten Sie auf beweistaugliche Qualität: gutes Licht, scharfe Bilder und ein nachvollziehbares Datum. Smartphone-Aufnahmen speichern Datum und Uhrzeit automatisch in den Metadaten; wer sichergehen will, fotografiert zusätzlich das unterschriebene Protokoll mit ins Bild. Ein kurzes Video ist besonders wertvoll, wenn es die Funktion zeigt — den laufenden Motor, das startende Gerät, die schliessende Campertüre. So dokumentieren Sie Zustand und Funktionsfähigkeit in einem Schritt.

Entscheidend ist, dass beide Parteien dieselbe Dokumentation kennen. Erstellen Sie die Aufnahmen gemeinsam bei der Übergabe und teilen Sie sie sofort, etwa per Messenger oder E-Mail — so entsteht zusätzlich ein Zeitstempel bei beiden Seiten. Verweisen Sie im Protokoll ausdrücklich auf die Anzahl der Fotos. Einseitig nachgereichte Bilder ohne Gegenzeichnung haben im Streitfall deutlich weniger Gewicht als gemeinsam erstellte.

Funktionsprüfung und Instruktion bei der Übergabe

Testen Sie das Gerät bei der Übergabe immer gemeinsam. Der Mieter sieht so, dass das Objekt funktioniert, der Vermieter dokumentiert die Übergabe einer gebrauchstauglichen Sache. Lassen Sie die Maschine anlaufen, prüfen Sie Schalter, Sicherheitsfunktionen, Beleuchtung und bewegliche Teile. Bei einem Anhänger gehören Lichtanlage und Bremsen dazu, beim Camper Wasser, Gas, Kühlschrank und Heizung. Halten Sie das Resultat mit einem kurzen Vermerk im Protokoll fest.

Die Funktionsprüfung ist zugleich der richtige Moment für die Instruktion. Erklären Sie die korrekte Bedienung, typische Fehlerquellen und Sicherheitsvorschriften — vom richtigen Bohrmodus über die zulässige Anhängelast bis zur Gasanlage im Camper. Diese Einweisung stützt die Sorgfaltspflicht des Mieters nach Art. 257f OR: Wer instruiert wurde, kann sich später kaum darauf berufen, einen Bedienfehler nicht gekannt zu haben.

Dokumentieren Sie die Instruktion im Protokoll mit einem Satz wie «Einweisung in Bedienung und Sicherheitshinweise erfolgt» und lassen Sie diesen Punkt mitunterzeichnen. Übergeben Sie wenn möglich eine Kurzanleitung oder verlinken Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers. Das kostet zwei Minuten, verhindert aber Schäden durch Fehlbedienung — und damit genau jene Streitfälle, die für beide Seiten am unangenehmsten sind.

Kaution und Protokoll: die Grundlage der fairen Abrechnung

Bei der Objektvermietung ist eine Kaution üblich und sinnvoll: Sie sichert den Vermieter gegen Schäden, fehlendes Zubehör oder ausstehende Zahlungen ab. Doch eine Kaution ist nur so fair wie ihre Abrechnung — und die steht und fällt mit dem Protokoll. Ohne dokumentierten Übergabezustand lässt sich schlicht nicht beweisen, ob ein Schaden während der Mietdauer entstanden ist oder schon vorher bestand.

Das Prinzip ist einfach: Das Übergabeprotokoll definiert den Ausgangszustand, das Rückgabeprotokoll den Endzustand. Nur die Differenz — neue Schäden, fehlende Teile, ungenügende Reinigung, fehlender Treibstoff — darf mit der Kaution verrechnet werden. Beziffern Sie Abzüge nachvollziehbar, etwa mit Reparaturofferte, Ersatzteilpreis oder dem im Vertrag vereinbarten Reinigungspauschalbetrag, und weisen Sie sie dem Mieter gegenüber transparent aus.

Für Mieter gilt umgekehrt: Bestehen Sie auf einem vollständigen Übergabeprotokoll, bevor Sie eine Kaution hinterlegen. Wird ein Vorschaden nicht erfasst, riskieren Sie, dafür bei der Rückgabe belangt zu werden. Ist bei der Rückgabe alles in Ordnung und im Protokoll bestätigt, gibt es keinen Grund, die Kaution zurückzubehalten — sie ist dann umgehend und vollständig zurückzuerstatten.

Das Rückgabeprotokoll: gleicher Massstab bei der Rücknahme

Die Rückgabe verdient dieselbe Sorgfalt wie die Übergabe. Nehmen Sie das ursprüngliche Übergabeprotokoll zur Hand und gehen Sie Punkt für Punkt durch: Ist das Zubehör vollständig? Funktioniert das Gerät noch wie beim gemeinsamen Test? Wie sehen die im Protokoll vermerkten Vorschäden aus, und gibt es neue? Notieren Sie aktuelle Betriebsstunden, Kilometerstand und Tankstand und vergleichen Sie sie mit den Übergabewerten.

Wichtig ist der gleiche Massstab: Beurteilen Sie das Objekt bei der Rückgabe nicht strenger als bei der Übergabe. Wer bei der Übergabe grosszügig über Gebrauchsspuren hinweggesehen hat, darf dieselben Spuren bei der Rückgabe nicht plötzlich als Schaden werten. Prüfen Sie bei Tageslicht oder guter Beleuchtung, nehmen Sie sich Zeit und dokumentieren Sie neue Befunde wiederum mit Foto und präziser Beschreibung.

Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und lassen Sie beide Parteien unterschreiben — auch wenn alles in Ordnung ist. Ein Vermerk wie «Objekt vollständig und ohne neue Schäden zurückgegeben» schliesst die Miete sauber ab und ist die Grundlage für die sofortige Rückzahlung der Kaution. Werden neue Schäden festgestellt, beschreiben Sie diese konkret und vermerken Sie, ob der Mieter die Feststellung anerkennt oder bestreitet.

Normale Abnutzung oder Schaden? Die entscheidende Abgrenzung

Die häufigste Streitfrage bei der Rückgabe lautet: Ist das noch normale Abnutzung oder schon ein ersatzpflichtiger Schaden? Massstab ist der vertragsgemässe Gebrauch: Was bei bestimmungsgemässer, sorgfältiger Nutzung zwangsläufig entsteht, muss der Mieter nicht ersetzen — es ist mit dem Mietzins abgegolten. Feine Kratzer am Werkzeuggehäuse, leicht abgenutzte Bohrer, Steinschläge an einem Anhängerboden oder Sitzabrieb im Camper gehören typischerweise dazu.

Ein Schaden liegt dagegen vor, wenn die Beeinträchtigung über den normalen Gebrauch hinausgeht: ein gerissenes Kabel, ein verbogener Rahmen, ein Motorschaden wegen falschen Treibstoffs, Brandlöcher im Polster, eine defekte Kupplung nach Überlastung oder stark verschmutzte Rückgabe trotz vereinbarter Reinigung. Auch fehlendes Zubehör ist kein Abnutzungsthema, sondern schlicht zu ersetzen. Die Faustregel: Abnutzung entsteht durch Gebrauch, Schaden durch Fehlgebrauch, Unfall oder Nachlässigkeit.

Bei intensiv genutzten Mietgeräten hilft ein realistischer Blick: Ein Baugerät, das wöchentlich vermietet wird, altert schneller als ein privates. Vermieter fahren gut damit, im Vertrag oder in den Mietbedingungen Beispiele für akzeptierte Abnutzung zu nennen. Und beziffern Sie Schäden zum Zeitwert, nicht zum Neupreis: Ein fünfjähriges Gerät ist auch bei Totalschaden nicht zum Ladenpreis zu ersetzen.

Streitfälle: Beweislast und Vorgehen bei Uneinigkeit

Kommt es zum Streit, entscheidet die Beweislage. Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass ein Schaden während der Mietdauer entstanden ist — genau das leistet der Vergleich von Übergabe- und Rückgabeprotokoll. Der Mieter wiederum kann sich entlasten, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft oder der Mangel bereits bei der Übernahme bestand. Ohne Protokolle stehen beide Seiten mit leeren Händen da.

Sind sich die Parteien bei der Rückgabe uneinig, gilt: trotzdem dokumentieren. Der Mieter kann einen strittigen Punkt im Rückgabeprotokoll mit dem Vermerk «bestritten» unterschreiben — die Unterschrift bestätigt dann die Feststellung des Zustands, nicht die Anerkennung der Verantwortung. Fotografieren Sie den strittigen Befund gemeinsam, halten Sie beide Positionen kurz schriftlich fest und vereinbaren Sie eine Frist für die Klärung, etwa nach Einholung einer Reparaturofferte.

Lässt sich keine Einigung finden, hilft oft eine neutrale Einschätzung: eine Fachwerkstatt, der Hersteller-Service oder eine unabhängige Begutachtung. Viele Fälle lösen sich, sobald die tatsächlichen Reparaturkosten und der Zeitwert auf dem Tisch liegen. Erst danach kommen rechtliche Schritte in Betracht — mit sauberen Protokollen, Fotos und Belegen ist die Ausgangslage dann klar, und häufig genügt schon ein sachliches Schreiben mit vollständiger Dokumentation.

Verspätete Rückgabe und Verlust des Mietobjekts

Gibt der Mieter das Objekt nicht zum vereinbarten Termin zurück, schuldet er grundsätzlich weiterhin Entschädigung für die Gebrauchsüberlassung — üblicherweise den vereinbarten Tagespreis für jeden zusätzlichen Tag. Regeln Sie dies ausdrücklich im Mietvertrag, inklusive allfälliger Folgekosten, etwa wenn der Vermieter das Objekt einem nächsten Kunden zugesagt hat. Das Protokoll mit dem festgehaltenen Rückgabetermin macht die Verspätung einfach nachweisbar.

Kommunizieren Sie bei Verzögerungen früh: Ein Mieter, der eine Verspätung rechtzeitig meldet, findet meist eine einvernehmliche Lösung mit Verlängerung. Bleibt die Rückgabe hingegen ganz aus und reagiert der Mieter nicht, sollte der Vermieter schriftlich mahnen, eine klare Frist setzen und die weiteren Schritte ankündigen. Seriennummer und Fotos aus dem Übergabeprotokoll sind dann entscheidend, um das Objekt eindeutig zu identifizieren.

Bei Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer haftet der Mieter, wenn er die Sache nicht mit der gebotenen Sorgfalt verwahrt hat — etwa das Elektrowerkzeug unbeaufsichtigt auf der Baustelle. Ersatz richtet sich nach dem Zeitwert des Objekts, den Sie dank Modell, Alter und Zustand aus dem Protokoll belegen können. Prüfen Sie zudem Versicherungsfragen vorab: Klären Sie im Vertrag, welche Risiken versichert sind und wer welchen Selbstbehalt trägt.

Besonderheiten je Objekttyp: Werkzeug, Camper, Anhänger, Partymaterial

Beim Elektrowerkzeug zählen Details: Seriennummer, Zustand von Kabel und Stecker, Vollständigkeit von Akkus, Ladegerät und Aufsätzen sowie ein kurzer Lauftest. Verschleissteile wie Bohrer, Sägeblätter oder Schleifpapier sollten separat geregelt werden — entweder inklusive oder nach Verbrauch abgerechnet. Bei Maschinen mit Zähler gehören die Betriebsstunden zwingend ins Protokoll, denn sie belegen die tatsächliche Nutzungsintensität während der Miete.

Camper und Anhänger verlangen das ausführlichste Protokoll: Kilometerstand, Tankstand, Gasflaschenfüllung, Frisch- und Abwassertank, Zustand von Reifen, Beleuchtung, Kupplung und Aufbau, dazu der Innenraum mit Küche, Kühlschrank, Polstern und Inventarliste. Ein Rundgang mit Fotos aller vier Seiten plus Dach- und Unterbodenblick deckt Blechschäden auf. Vereinbaren Sie klar, in welchem Reinigungs- und Tankzustand das Fahrzeug zurückzugeben ist.

Beim Partymaterial steht die Menge im Vordergrund: Zählen Sie Festbankgarnituren, Stühle, Geschirr, Gläser und Besteck bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam und protokollieren Sie die Stückzahlen. Bruch und Fehlmengen werden üblicherweise pro Stück verrechnet — legen Sie die Ansätze vorab fest. Bei Ton- und Lichtanlagen kommt der Funktionstest dazu, bei Zelten der Zustand von Planen, Gestänge und Verbindern. So bleibt auch die Grossbestellung übersichtlich.

Digital oder Papier: Welches Protokoll passt?

Das klassische Papierprotokoll funktioniert überall: zwei Ausdrucke, gemeinsam ausfüllen, beide unterschreiben, je ein Exemplar pro Partei. Es braucht weder Strom noch App und ist bei einer Übergabe auf dem Parkplatz sofort einsatzbereit. Nachteile sind die manuelle Ablage, die fehlende Verknüpfung mit Fotos und das Risiko, dass ein Exemplar verloren geht oder unleserlich ausgefüllt wird.

Digitale Protokolle spielen ihre Stärken bei der Beweissicherung aus: Fotos werden direkt eingebettet, Datum und Uhrzeit automatisch erfasst, und beide Parteien erhalten sofort dieselbe Kopie per E-Mail. Die Unterschrift erfolgt auf dem Smartphone oder Tablet. Wer regelmässig Geräte vermietet, profitiert zusätzlich von der Archivierung: Frühere Protokolle desselben Objekts zeigen die Zustandsentwicklung und erleichtern die Abgrenzung von Altschäden.

Rechtlich sind beide Wege tauglich — entscheidend ist der Inhalt: vollständige Angaben, präzise Zustandsbeschreibung, Fotos und die Bestätigung beider Parteien. Ein pragmatischer Mittelweg bewährt sich oft: das Papierformular ausfüllen, unterschreiben und anschliessend abfotografieren, sodass beide Seiten eine digitale Kopie mit Zeitstempel besitzen. Wichtig ist nur, dass Übergabe- und Rückgabeprotokoll im gleichen Format geführt werden und direkt vergleichbar bleiben.

Häufige Fehler beim Übergabeprotokoll — und wie Sie sie vermeiden

Der häufigste Fehler ist der Verzicht aufs Protokoll, weil es schnell gehen muss oder man sich vertraut. Genau diese Übergaben enden am ehesten im Streit. Ebenfalls verbreitet: vage Formulierungen wie «guter Zustand» ohne Details, fehlende Seriennummer, keine Zubehörliste. Ein Protokoll, das den Zustand nicht konkret beschreibt, ist im Ernstfall kaum mehr wert als gar keines — präzise Angaben sind der ganze Sinn der Übung.

Zweiter Klassiker: nur die Übergabe dokumentieren, die Rückgabe aber formlos abwickeln. Ohne Rückgabeprotokoll fehlt der zweite Vergleichspunkt, und die Kautionsabrechnung wird angreifbar. Weitere typische Fehler sind fehlende Unterschriften, einseitig nachträglich ergänzte Einträge, Fotos ohne erkennbaren Bezug zum Objekt sowie das Weglassen von Zählerständen, Tankstand oder Reinigungszustand — also genau jener Werte, um die später gestritten wird.

Auch aufseiten der Mieter gibt es vermeidbare Fehler: das Protokoll ungelesen unterschreiben, Vorschäden aus Höflichkeit nicht ansprechen oder auf die eigene Kopie verzichten. Nehmen Sie sich die fünf Minuten, prüfen Sie jede Position und bestehen Sie darauf, dass jeder festgestellte Mangel schriftlich erfasst wird. Eine strukturierte Vorlage verhindert die meisten dieser Fehler von selbst, weil sie alle Pflichtfelder systematisch abfragt.

Schritt für Schritt: So nutzen Sie die Vorlage

Vor der Übergabe: Vorlage ausdrucken oder digital öffnen und die Stammdaten vorbereiten — Objektbezeichnung, Seriennummer, Zubehörliste, Mietdauer, Kaution. Bei der Übergabe füllen beide Parteien das Protokoll gemeinsam aus: Zustand beschreiben, Vorschäden präzis notieren, Zählerstände und Tankstand erfassen, Fotos erstellen und den gemeinsamen Funktionstest samt Instruktion vermerken. Zum Schluss unterschreiben beide, und jede Partei erhält ein Exemplar oder die digitale Kopie.

Während der Mietdauer bleibt das Protokoll der Referenzpunkt: Bei einem Defekt oder Zwischenfall meldet der Mieter dies umgehend und dokumentiert die Situation mit Fotos. Bei der Rückgabe nehmen Sie das Übergabeprotokoll hervor und arbeiten dieselben Positionen durch: Vollständigkeit, Funktion, neue Schäden, Zählerstände, Sauberkeit. Das Ergebnis halten Sie im Rückgabeteil fest — einvernehmlich bestätigt oder mit klar vermerkten strittigen Punkten.

Danach folgt die Abrechnung: Ist alles in Ordnung, wird die Kaution vollständig zurückerstattet; bei Schäden dient die Differenz der beiden Protokolle als transparente Grundlage für nachvollziehbare Abzüge. Wer Geräte vermieten will, hat mit einem sauberen Protokoll das wichtigste Werkzeug für faire Abwicklung bereits in der Hand. Unsere kostenlose Vorlage für das Übergabeprotokoll deckt alle beschriebenen Punkte ab — laden Sie sie herunter und nutzen Sie sie gleich bei Ihrer nächsten Vermietung.

Häufige Fragen

Ist das Übergabeprotokoll kostenlos?

Ja, auf gratis-miet-inserate.ch komplett gratis. Öffnen, ausfüllen, als PDF speichern oder ausdrucken.

Warum brauche ich ein Übergabeprotokoll?

Es dokumentiert den Zustand bei Übergabe und Rückgabe und ist das wichtigste Beweismittel, falls es um Schäden oder die Rückzahlung der Kaution zum Streit kommt. Ergänze es mit datierten Fotos.

Sollten beide Parteien unterschreiben?

Ja. Nur ein von beiden unterschriebenes Protokoll hat volle Beweiskraft. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine rechtliche Verantwortung. Diese Vorlage wird kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt, dient als unverbindliche Muster-Hilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fanicla Medien Gruppe GmbH haftet nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Prüfe alle Angaben und ziehe im Zweifelsfall eine Fachperson bei.

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